T-Rex - Terminosaurus Rex - Die Informationswissenschaft in Begriffen

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Copyright (copyright)

Definition

...ist subjektiv das Recht, das dem Urheber die ausschließliche Verfügungsgewalt über sein Werk gewährt. Es wird ihm nicht erst durch den Gesetzgeber verliehen, sondern folgt aus seinem geistigen Eigentum. Gegenstand sind zum Beispiel Sprachwerke, Werke der Musik, Film- und Fernsehwerke (v.a. literarisch, künstlerisches "Eigentum"). engl.: Recht auf Vervielfältigung; dt. Bezeichnung: Urheberrecht

Literatur

"Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht"- Peter Chrocziel; C. H. Beck, München (1995) "Kleines Praktikum für Urheber- und Verlagsrecht"- Ludwig Delp; C. H. Beck, München (1995) "Beiträge zum Urheberrecht und Medienrecht"- Manfred Rehbinder; Nomos, Baden-Baden (1995)

Synonyme, Unter-/Oberbegriffe, verwandte Begriffe

Kopierproblematik, urheberrechtlicher Schutz, Urheberpersönlichkeitsrecht

Links

Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek:
http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/jur_urheberrecht.html
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